_» in ihrer Ehre verletzt. Gestützt auf die Ausführung in dem der Gefährdungsmeldung beigelegten Schreiben der Beschuldigten 1 und 2 vom 11. Januar 2019, wonach ihnen «Frau G.________ vom Sozialamt R.________(Ortschaft) geraten habe, eine Anmeldung beim KESB zu machen», stellten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau zudem gegen die Beschuldigte 7 Strafanzeige wegen Anstiftung und Mittäterschaft. Am 11. Juni 2019 ersuchte die Staatsanwaltschaft die Polizei um ergänzende polizeiliche Ermittlungen im Sinne von Art. 309 Abs. 2 StPO (insbesondere Befragung der Beschuldigten zur Sache und Person sowie der Privatkläger zur Sache).