Gemäss Auffassung des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau würden diese Eingaben ehrverletzende Äusserungen enthalten. Insbesondere fühlten sich der Beschwerdeführer und seine Ehefrau durch die Passagen «in den vergangenen 12 Monaten haben L.________ und M.________ aus nicht nachvollziehbaren Gründen gegen drei Parteien von uns juristische Verfahren eröffnet», «Bau- und Renovationsarbeiten in der Nachbarschaft werden vom Ehepaar L.________ und M.________ systematisch durch Einsprüche sabotiert», «ernstzunehmende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen», «Überprüfung, ob im Fall des Ehepaars L.___