Am 30. Mai 2019 reichten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau Strafanzeige ein gegen die Beschuldigten 1-6 und 8-10, nachdem sie bei der KESB O.________ Akteneinsicht in die sie betreffenden Akten erhalten hatten. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau werfen den Beschuldigten 1-6 und 8-10 vor, sich der Ehrverletzung strafbar gemacht zu haben, indem sie im Januar 2019 bei der KESB O.________ eine Gefährdungsmeldung inkl. Beilagen und eine sie betreffende Ergänzung eingereicht hätten. Gemäss Auffassung des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau würden diese Eingaben ehrverletzende Äusserungen enthalten.