4 das Verfahren wieder ein, da mangels Kooperation des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau keine detaillierte Abklärung durchgeführt werden konnte. Strafrechtliches Verfahren 3.2 Am 30. Mai 2019 reichten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau Strafanzeige ein gegen die Beschuldigten 1-6 und 8-10, nachdem sie bei der KESB O.________ Akteneinsicht in die sie betreffenden Akten erhalten hatten.