Am 21. Januar 2019 reichten die Beschuldigten 3 und 4 bei der KESB O.________ zudem eine Ergänzung zur Gefährdungsmeldung ein. Sie führten an, dass sie mit den gemeinsamen Kindern schräg gegenüber dem Haus des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau wohnen würden. Sie würden sich in Bezug auf die Gefährdungsmeldung in einer vermittelnden Rolle sehen. Die Beschuldigten 3 und 4 schilderten sodann in ihrer Ergänzung zur Gefährdungsmeldung von ihnen beobachtete Vorfälle.