Dies dürfte sich mit der vorliegenden Beschwerde zwar beantwortet haben. Indes ist nach wie vor unklar, wer die Kamera auf dem Gelände der Straf- und Zivilklägerin deponiert hat und wie bzw. wie häufig zu diesem Zweck und um den Akku zu wechseln oder aufzuladen das Firmengelände betreten werden musste (vgl. dazu die von der Generalstaatsanwaltschaft eingereichte E-Mail der Kantonspolizei Bern, Fachstelle Umweltkriminalität/Arbeitssicherheit, vom 14. September 2020, wonach DNA-Spuren gesichert werden konnten und an der Kamera der Akku gewechselt bzw. dieser aufgeladen werden musste sowie die Kamera an mehreren Orten aufgestellt worden sei).