vgl. auch S. 6 der Strafanzeige der Straf- und Zivilklägerin vom 18. September 2020, wonach zufolge der Medienberichterstattung und den dort gemachten Aussagen davon ausgegangen müsse, dass ein Organ der J.________ AG Täter sei). Die Parzelle der Straf- und Zivilklägerin, auf welcher sich der H.________(Werkareal) und das I.________(Werkareal) befinden und auf welcher die besagte Überwachungskamera aufgefunden worden war, ist gemäss Strafanzeige der Straf- und Zivilklägerin vom 18. September 2020 teilweise eingezäunt und die Zufahrten zum Grundstück sind mit Barrieren abgesperrt.