Mittels der auf dem Firmenareal platzierten Videokamera seien über einen unbekannten Zeitraum verbotene Videoaufnahmen vom privaten Firmenareal getätigt worden. Das fremde Firmenareal sei ohne Berechtigung betreten worden. Der Präsident des Verwaltungsrates der Straf- und Zivilklägerin gab gegenüber der Polizei spontan an, dass derzeit ein gerichtliches Verfahren zwischen der Straf- und Zivilklägerin und der J.________ AG, bei welcher der Beschwerdeführer Verwaltungsratspräsident ist, im Gang sei. Er könne nicht ausschliessen, dass die betroffene Videokamera durch