Aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 19. Oktober 2020 geht hervor, dass am 2. September 2020 auf dem Firmenareal der Straf- und Zivilklägerin, auf welchem ein H.________(Werkareal) und I.________(Werkareal) betrieben werden, eine unbekannte Kamera aufgefunden worden war. Die Kamera befand sich auf dem Firmenareal leicht versteckt, etwas erhöht auf einem Hügel, auf den Warenumschlagsplatz gerichtet und war rundum mittels Steinen befestigt. Mittels der auf dem Firmenareal platzierten Videokamera seien über einen unbekannten Zeitraum verbotene Videoaufnahmen vom privaten Firmenareal getätigt worden.