Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 18. Februar 2021 Beschwerde. Er stellte unter Kosten- und Entschädigungsfolge nachstehende Rechtsbegehren: 1. Die Beschlagnahmungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 08.02.2021 sei aufzuheben (Ziffer III.2.). 2. Es sei gerichtlich festzustellen, dass die Kamera E.___