1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren u.a. wegen Hausfriedensbruchs und Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte z.N. der Straf- und Zivilklägerin C.________ AG. Mit Verfügung vom 8. Februar 2021 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die Überwachungskamera E.________, inkl. F.________(Zubehör). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 18. Februar 2021 Beschwerde.