282 Abs. 1 StPO – gelten: Auch die Polizei muss eine Observation mit einer Verfügung im materiellen Sinn anordnen, da staatliches Handeln – insbesondere wenn damit Grundrechtseingriffe (Stichwort: Zwangsmassahme) verbunden sind – in aller Regel stets im Sinne einer Verfügung erfolgt (die Strukturelemente einer Verfügung im materiellen Sinn sind folgende: Anordnung einer Behörde im Einzelfall zur Regelung eines Rechtsverhältnisses, einseitig, verbindlich, gestützt auf öffentliches Recht [siehe dazu statt vieler TSCHAN- NEN/ZIMMERLI/MÜLLER, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2014, § 28 Rz. 1]).