6.2 Dem Anzeigerapport vom 10. Februar 2020 (pag. 64 ff.) ist zu entnehmen, dass aufgrund von Fotos und mehrfachen konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung der Anfangsverdacht bestand, der Beschwerdeführer könnte Handel mit Betäubungsmitteln betreiben. Die Hinweise sind bei der Polizei im August 2019 (offenbar teilweise mit Fotos vom Mai 2019) eingegangen. Entgegen der Ansicht der Verteidigung nahm die Polizei also kurze Zeit später die Ermittlungen – insbesondere die Observation – auf. Die Kantonspolizei ist gestützt auf ihren Auftrag verpflichtet, derartigen Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen.