Gemäss Art. 76 StPO sind die Verfahrenshandlungen, welche nicht schriftlich durchgeführt werden, zu protokollieren. Betreffend die Observation im Sinne von Art. 282 f. StPO bedeutet dies, dass die Observationshandlungen, insbesondere Grund, Art und Dauer der Observation, dokumentiert werden müssen. Die Polizei ist jedoch nicht verpflichtet, das komplette Observationsdossier, respektive Details ihrer Ermittlungstätigkeit – namentlich taktische Vorgehensweisen – offenzulegen (FREI, a.a.O., Rz. 67). Namentlich müssen auch die konkreten Zeitpunkte der Observation innerhalb der Observationszeitspanne nicht bekannt gegeben werden (HANSJAKOB/PAJAROLA, in: Kommentar StPO, 3. Aufl.