Ohne diesen Nachtrag gäbe es in den Akten keinerlei Anhaltspunkte zur Dauer der Observation. Es sei immer noch nicht nachvollziehbar, weshalb die Polizei wissen wolle, dass sie am 11. September 2019 mit der Observation begonnen habe, wenn keine Journaleinträge existierten. Ferner sei nicht klar, weshalb erst an diesem Tag mit der Observation begonnen worden sei, wenn doch die Hinweise aus der Bevölkerung bereits im Mai 2019 bei der Polizei eingegangen sein sollen. Der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft sei zu entnehmen, dass dies aufgrund von Arbeitsüberlastung der Fall gewesen sei.