5. In den abschliessenden Bemerkungen fügt der Beschwerdeführer an, die Verfahrensleitung habe am 4. Februar 2021 bei der Kantonspolizei Unterlagen betreffend Anordnung der Observation ediert. Es habe sich herausgestellt, dass keine Unterlagen vorhanden seien. Stattdessen habe die Kantonspolizei mitgeteilt, dass sich in den Akten einzig der Nachtrag vom 16. Juli 2020 befinde. Diesem Nachtrag sei zu entnehmen, dass die fragliche Observation gegen den Beschwerdeführer angeblich am 11. September 2019 begonnen habe und am 10. Oktober 2019 mit der Anhaltung beendet worden sei.