4. Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet dem was folgt: Vorliegend ist dem Anzeigerapport vom 10. Februar 2020 zu entnehmen, dass aufgrund von Fotos und mehrfachen konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung der Anfangsverdacht bestand, der Beschuldigte könnte Handel mit Betäubungsmitteln betreiben. Die Hinweise sind im Mai bzw. August 2019 bei der Polizei eingegangen. Aufgrund von Arbeitsüberlastung respektive personeller Engpässe bei der Polizei wurden die Ermittlungen, insbesondere die Observation, sodann erst am 11. September 2019 aufgenommen […].