Eine Anordnungsverfügung der Polizei sei nicht beigelegt, weshalb nicht überprüft werden könne, ob die Observation tatsächlich am 11. September 2019 begonnen habe. Es mute seltsam an, dass sie ausgerechnet am letzten Tag geendet habe, bevor die Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft hätte eingeholt werden müssen. Fragen werfe zudem auf, dass die Hinweise aus der Bevölkerung bereits im Mai 2019 eingegangen sein sollen, mit der Observation jedoch noch weitere drei Monate zugewartet worden sei. Die Polizei führe aus, dass aus taktischen Gründen keine Details zur Überwachung bekannt gegeben würden.