Dementsprechend wäre mittels Beschwerde die Observation durch die Polizei anzufechten gewesen […] [kursive Hervorhebung hinzugefügt]). Die Antwort des Kommandos der Kantonspolizei vom 10. Februar 2021 wurde den Parteien mit Verfügung vom 12. Februar 2021 zugestellt. Der Beschwerdeführer reichte am 22. Februar 2021 abschliessende Bemerkungen ein.