3 mung des Beschwerderechts durch die von einer Observation direkt betroffenen Personen (vgl. BGE 139 I 206 E. 3.4.1 S. 215 f. mit Hinweisen). 2.6 In Berücksichtigung dieser Umstände ist der Begründung der Beschwerde vom 28. Juli 2020 ohne Weiteres zu entnehmen, dass es dem Beschwerdeführer um die Observation selbst geht, auch wenn sich das Rechtsbegehren 1 einzig gegen deren Mitteilung richtet.