1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Einschreiben) Mitzuteilen: - den Beschuldigten 1-5 (per B-Post) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Leitender Staatsanwalt H.________ (per B-Post)