die bernische Staatsanwaltschaft mit unbegründeten Anzeigen geradezu überhäuft (vgl. etwa Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 36 vom 3. März 2021). Auf Entscheide von Behörden oder Privatpersonen oder auf deren Eingaben an Justizbehörden, welche nicht seinem Standpunkt entsprechen, reagiert er umgehend mit pauschalen strafrechtlichen Anschuldigungen. Sein gängiges Muster läuft mit anderen Worten darauf hinaus, dass er Personen anzeigt, die nicht in seinem Sinne handeln.