Staatsanwältin unterscheidet sich bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte zu einem regulären Staatsanwalt lediglich darin, dass er/sie den Leitenden Staatsanwalt bei dessen Ferienabwesenheit vertritt. Eine Ferienvertretung beschränkt sich auf unaufschiebbare Geschäfte, jedoch nicht auf Weisungen in der Fallführung der Staatsanwaltskollegen. Ergänzend kann ausgeführt werden, dass im Gegensatz zum früheren bernischen Verfahrensrecht der Staatsanwalt für eine Anklage an das Wirtschaftsstrafgericht keine Zustimmung - weder vom Leitenden Staatsanwalt noch vom Generalstaatsanwalt - benötigt.