Leitende Staatsanwalt/Staatsanwältin für Wirtschaftsdelikte hat lediglich eine unechte Stellvertreterfunktion (dies im Gegensatz beispielsweise zu der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern Mittelland). Dem Pflichtenheft kann entnommen werden, dass diese/r keine selbständige Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten hat. Die Stellung des/der stv. Leitenden Staatsanwalts/Staatsanwältin unterscheidet sich bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte zu einem regulären Staatsanwalt lediglich darin, dass er/sie den Leitenden Staatsanwalt bei dessen Ferienabwesenheit vertritt.