2 3.2 Die Gesuchsgegnerin bringt in ihrer Stellungnahme Folgendes vor: Mit Schreiben vom 15.02.2021 ersucht Fürsprecher B.________ um Ausstand der unterzeichnenden a.o. Gerichtspräsidentin für das Verfahren in rubrizierter Angelegenheit mit der angesetzten Hauptverhandlung am 22. März 2021 und macht sinngemäss geltend, die unterzeichnende a.o. Gerichtspräsidentin sei aus funktionellen oder organisatorischen Gründen nicht unvoreingenommen, weil bei der vorangehenden Stellung eine Weisungsbefugnis vorgelegen habe.