_ leitete am 17. Februar 2021 das Ausstandsgesuch sowie die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin vom 17. Februar 2021 an die Beschwerdekammer in Strafsachen weiter. Die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin wurde dem Gesuchsteller am 19. Februar 2021 zugestellt. Er liess sich in der Folge nicht mehr vernehmen.