2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Der Straf- und Zivilklägerin wird vom Kanton Bern für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 2'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) bezahlt. 4. Weitere Entschädigungen werden keine zugesprochen.