11 19. Januar 2018, d.h. einen Tag nach der Begleichung der Darlehensforderung, offenbar schon wieder bereit gewesen wäre, dem Beschwerdeführer «5 auf Zins» zu geben (vgl. S. 32 des Sammelrapports der Kantonspolizei Bern vom 28. September 2018). Hätte der Beschuldigte bei ihm zu diesem Zeitpunkt noch eine längst überfällige Schuld von CHF 30'000.00 gehabt, welche er offenbar auch mit Nachdruck eingefordert hatte (vgl. S. 32, 47, 79 des Sammelrapports der Kantonspolizei Bern vom 28. September 2018), wäre ein solches Angebot höchst unwahrscheinlich gewesen.