3.7 Die Staatsanwaltschaft hat einlässlich und rechtlich fehlerfrei dargetan, weshalb die Voraussetzungen der Beschlagnahme vorliegend erfüllt sind. Die Beschwerdekammer in Strafsachen schliesst sich diesen zutreffenden Ausführungen an und verweist darauf. Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, vermag die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme nicht in Zweifel zu ziehen.