onsmittel ergeben, dass nach dem 18.01.2018 der zuvor äusserst rege Kontakt zwischen C.________ und A.________ (insgesamt 29 Voice-Mails und eine SMS zwischen dem 29.11.2017 und dem 18.01.2018) plötzlich abrupt abgebrochen sei, obschon der Beschuldigte erst einen Monat später, am 19.02.2018, verhaftet wurde (vgl. E-Mail vom 25.01.2021).