___ bei L.________ - dieser organisierte die Verhökerung der Beute aus dem Raubüberfall vorn 27.12.2017 auf die K.________(Unternehmung) in Bern - via Whatsapp und teilte ihm mit «bro jez alles zahlt, das gfühl mann, wi ne vogu haha». Interessanterweise findet sich auf dem Privatkonto von C.________ bei der M.________(Bank) am 19.01.2018 - also einen Tag nach der von A.________ behaupteten Geldübergabe - eine ausserordentlich hohe Bareinzahlung von CHF 16’000.-- (vgl. S. 2/36 der edierten Kontoauszüge). Gemäss Auskunft von N.________, Mitarbeiter des Dezernats Leib und Leben der Kantonspolizei Bern, EL-Fall im Verfahren V.________ (BM 17 22220), hätten die Auswertungen der Kommunikati-