gegenüber C.________ im Umfang von CHF 30’000.-- bereits im Januar 2018 beglichen wurde. Es kann in diesem Zusammenhang auf die durch die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 25.01.2021 edierten Aktenstücke, welche dort detailliert aufgeführt sind, verwiesen werden. Die wichtigsten Aktenstellen sind mit gelbem Marker gekennzeichnet. So gab A.________ am 25.07.2018 gegenüber der Polizei an, dass er alle seine Schulden zurückbezahlt habe, auch jene gegenüber C.________. Es habe sich hierbei um Spielschulden gehandelt (Pol-EV vom 25.07.2018, S. 19, Z. 812 ff.).