CHF 50’000.-- aus einem Covid-Kredit via ein anderes Konto von A.________ gutgeschrieben worden waren - auf jenes von C.________ bei derselben Bank (IBAN-Nummer a.________). Sowohl C.________ als auch A.________ haben zuletzt übereinstimmend behauptet, dass es sich hierbei um die Rückzahlung eines Darlehens gehandelt habe, welches C.________ A.________ für die Gründung seiner Firma H.________ im Jahr 2017 gewährt habe. C.________ hat in diesem Zusammenhang anlässlich seiner Einvernahme vom 13.01.2021 bei der Polizei durch ihn und A._____