): A.________ bestreitet nicht, die drei vorerwähnten Covid-Kredite über insgesamt CHF 150’000.-- beantragt und erhalten zu haben. Er will allerdings nicht gewusst haben, dass er allenfalls auf einen Kredit - und nicht auf mehrere - Anspruch gehabt hätte, und gab diesbezüglich an, dass er wahrscheinlich das Kleingedruckte nicht gelesen habe, was aufgrund der Tatsache, dass er gemäss eigenen Angaben als berufsmässiger Versicherungsvermittler tätig ist, doch ziemlich konstruiert anmutet. Wohin die mit unwahren Angaben erlangten Gelder letztlich geflossen sind, konnte bis heute (noch) nicht lückenlos geklärt werden.