4 2.5 Wie vorstehend dargetan, erfolgt die Beschlagnahme eines Bankkontoguthabens mittels einer (teilweisen) Sperrung des Bankkontos. Die Sperrung des Guthabens stellt eine besondere Vollzugsform der Forderungsbeschlagnahme dar. Der Vollzug der Beschlagnahme setzt sachlogisch die vorgängige Beschlagnahme voraus, kann eine Beschlagnahme doch nur vollzogen werden, sofern diese angeordnet worden ist.