23 Covid-19-SBüV mit Verfügung vom 20. Oktober 2020 eine Kontosperre über das gesamte auf den Namen des Beschwerdeführers lautende Konto mit der IBAN a.________ bei der G.________(Bank) für die Dauer von drei Monaten verfügte und gegenüber der Bank ein Mitteilungsverbot anordnete. Am 4. November 2020 wandte sich der Beschwerdeführer telefonisch an die Staatsanwaltschaft und erkundigte sich über den Grund der Kontosperre. Er machte geltend, dass er dringend Geld von diesem Konto abheben müsse, da er Rechnungen bezahlen und für seine Familie einkaufen müsse.