_ sei gutzuheissen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 4. Februar 2021 in Sachen BM 20 26742 betreffend Abweisung des Antrages um Aufhebung der Kontosperre sowie Anordnung der Beschlagnahme von CHF 30'000.00 ab dem G.________(Bank) Konto IBAN a.________ aufzuheben zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Vorab sei dem Beschwerdeführer durch die angerufene Beschwerdeinstanz in die Akten der verfügenden Staatsanwaltschaft Einsicht zu gewähren und danach eine Frist zur Schlussstellungnahme zu setzen.