Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 15. Januar (richtig: Februar) 2021 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen das Folgende: 1. Die Verfügung vom 4. Februar 2021 in Sachen BM 20 26742 betreffend Abweisung des Antrages um Aufhebung der Kontosperre sowie Anordnung der Beschlagnahme von CHF 30'000.00 ab dem G.________(Bank) Konto IBAN a.________ sei aufzuheben und die Aufhebung der Sperre über das G.________(Bank) Konto IBAN a.________ sei gutzuheissen.