Manchmal bin ich in ein Auto eingestiegen und dann zack, zack und dann bin ich wieder gegangen.» Zeilen 178 f.: «Und im Neujahr war eine «scheiss Fuhr». Da hätte «eini» kommen sollen, aber die haben sich besoffen und darum ist sie nicht gekommen.» 7. 7.1 Die Beschwerde erweist sich als teilweise begründet (ausgenommen die Entfernung der zitierten Aussage auf Z. 61) und ist in diesem Umfang gutzuheissen. Die vollumfassende Gutheissung wäre demgegenüber die Folge, wenn der Beschwer-