6.3 Gestützt auf die zitierte Äusserung hätte somit eine notwendige Verteidigung bestellt werden müssen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht festhält, ist die selbstbelastende Aussage, welche dazu führt, dass eine amtliche Verteidigung als notwendig erscheint, von den rechtlichen Folgen, welche eine unterlassene Beiordnung zeitigt, ausgenommen. Somit ist das Einvernahmeprotokoll von der Pas-