Der kritische Wert bedeutet, dass ab dieser Menge von über 12g reinem Heroin auszugehen ist. Da es sich um einen nummerischen Wert handelt, ist diese Grenze leicht erkennbar. Die notwendige Verteidigung ist somit ab dem kritischen Wert stets angezeigt. Die sichergestellten 54g (brutto) übersteigen diese Grenze klar. Die notwendige Verteidigung war erkennbar. […] Die Beweiserhebung vor Beizug des Verteidigers ist somit primär nicht verwertbar. Die Wiederholung der Einvernahme wird explizit angeboten.»