- das sichergestellte Heroingemisch sei sowieso mehr Dreck als Heroin, weswegen er mit der Vernichtung dieser Betäubungsmittel ohne weiteres einverstanden sei. Die am nächsten Tag durchgeführte Durchsuchung des Domizils A.________ führte zu keinen Sicherstellungen, welche auf eine eigentliche Dealertätigkeit des Beschuldigten hätten schliessen lassen.»