5. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwalt Dr. C.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 3. Februar 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: