3. Der Beschwerdeführer warf in seinen Anzeigen vom 14. Oktober 2019 und 29. Dezember 2019 u.a. dem Beschuldigten diverse angeblich strafrechtlich relevante Verfehlungen im Zusammenhang mit einem von diesem angestrengten Exmissionsverfahren vor. So habe der Beschuldigte einen Prozessbetrug begangen und die Gerichte vorsätzlich und bewusst in die Irre geführt, indem er zu Unrecht einen Antrag auf Exmission im Sinn eines klaren Falls beantragt habe. Der Beschuldigte habe in jenem Verfahren seine Behauptungen nicht belegt.