40, Z. 264 f.). Er räumt auch ein, seit der Einladung der Polizei zwei oder drei WhatsApp Nachrichten an den Beschwerdeführer gelöscht zu haben, da diese «nicht so schlau» gewesen seien (pag. 36, Z. 97 f.). Beim Kontakt zum Beschwerdeführer sei es ums «gamen» und darum gegangen, dass ihm dieser Befehle erteile. Er habe hierzu einfach Lust gehabt, es sei eine Art Vorliebe oder so (pag. 38, Z. 193 ff.). Es handle sich dabei eigentlich um Blödsinn (pag. 38, Z. 177). Es sei ihm dabei aber nicht um eine sexuelle Bekanntschaft gegangen (pag. 39, Z. 219 f.).