Für ihn sei der Beschuldigte auch ein Kollege gewesen, mit dem etwas habe unternommen («gamen») werden können (pag. 41e). Als er den Beschuldigten persönlich getroffen habe, habe er diesen als normalen 19- bis 20-Jährigen ohne bösen Hintergrund kennengelernt, der gerne Fortnite spiele und es lustig finde, wenn ihm Befehle erteilt würden (pag. 41g). Schliesslich erklärte der Beschwerdeführer auch, dass er den Besuch in Basel als cool empfunden hatte, der wiederholt werden könnte (pag. 41i). Sodann sei er es gewesen, der dem Beschuldigten einen Besuch in der H.________ vorgeschlagen habe (pag.