6 be. Er habe dies dem Beschuldigten in wütendem Ton mitgeteilt und ihm gesagt, dass er damit aufhören solle. Dieser habe aber nie zugelassen, dass er ihm habe sagen können «iz hörsch mal uf» oder «Jetz bricht dr Kontakt ab» (pag. 41d). Der Beschuldigte habe ihn über WhatsApp und Snapchat täglich kontaktiert, fast stündlich (pag. 41q). Der Beschwerdeführer wiederholt in seiner Einvernahme aber auch mehrmals, dass er das mit den Befehlen und den Rollen als Spass und Witz aufgefasst habe (pag.