In den amtlichen Akten finden sich die Chatprotokolle des über WhatsApp geführten Austauschs zwischen dem Beschuldigten und dem Beschwerdeführer. Diese Chatprotokolle lagen zum Zeitpunkt der ersten Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 17. Dezember 2019 und der dagegen erhobenen Beschwerde durch den Straf- und Zivilkläger vom 9. Januar 2020 bereits vor und wurden im Beschluss der Beschwerdekammer vom 12. März 2020 (BK 20 18) entsprechend berücksichtigt.