Der Beschuldigte habe dabei zu allen Tages- und Nachtzeiten angerufen. Bis zu 20 Mal am Tag habe ihm der Beschuldigte geschrieben oder ihn angerufen, weshalb er das Gefühl gehabt habe, diesem antworten zu müssen, was ihn gestresst habe. Er habe den Beschuldigten aufgefordert, damit aufzuhören. Dieser habe es nicht zugelassen, dass er ihm habe sagen können, dass er aufhören solle bzw. den Kontakt jetzt abbreche. Er habe sich unter Druck gesetzt und verpflichtet gefühlt, dem Beschuldigten