3 3.5 Mit Verfügung vom 29. Januar 2021 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern, Nötigung und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage ein. Zum Vorwurf des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage hielt die Staatsanwaltschaft fest, dass die vom Beschuldigten versandten Nachrichten die geforderte quantitative Intensität und/oder qualitative Schwere nicht erreichen würden, sie seien weder beunruhigend noch belästigend.